Als GTÜ-Vertragspartner bieten wir Ihnen umfassende amtliche und nichtamtliche Prüfleistungen für Fahrzeuge an. Von der Hauptuntersuchung bis zur Fahrzeugbewertung – wir stehen für Sicherheit und Zuverlässigkeit. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und unseren erstklassigen Service, um Ihr Fahrzeug in einem Top-Zustand zu halten. Lassen Sie uns gemeinsam für Ihre Sicherheit auf der Straße sorgen.

Amtliche Dienstleistungen

Bei der Kfz-Hauptuntersuchung überprüfen wir alle in der "Richtlinie über die Durchführung der Hauptuntersuchung und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel" festgelegten Punkte genau. Die HU ist eine Funktions-, Wirkungs- und Sichtprüfung, bei der Fahrzeuge nicht zerlegt werden müssen. Voraussetzung für die Anbringung der HU-Plakette ist außerdem die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs gemäß StVZO.

Auch zum Thema Feinstaubplakette informieren wir Sie gern. Finden Sie bei uns heraus, welche Plakette Ihr Fahrzeug erhält und welche Möglichkeiten es im Bereich der Nachrüstung gibt, um eine grüne Plakette zu erhalten.

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Wir sind im Sinne der Verkehrssicherheit tätig und arbeiten im Rahmen ihrer Prüftätigkeit im Namen und für Rechnung der GTÜ. Sie setzen u. a. die in § 29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um und handeln damit im hoheitlichen Auftrag. Neben der Hauptuntersuchung (HU) für Zweiräder, PKW, Nutzfahrzeuge und Anhänger steht die Sicherheitsprüfung (SP) für Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse im Mittelpunkt unserer Arbeit.

Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten wir die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung. Eine Änderungsabnahme ist etwa auch erforderlich bei der Umrüstung auf andere Räder oder Reifen, der Anbau einer Anhängezugvorrichtung sowie Veränderungen am Fahrwerk (z. B. Tieferlegung).

Außerdem begutachten wir unter Berücksichtigung der passenden Prüfzeugnisse die technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug und bereiten auch die „Eintragung“ in die Papiere durch die Zulassungsstelle vor.

Bringen Sie zur Änderungsabnahme bitte Ihren Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I und das Teilegutachten oder die Genehmigung nach EU-Recht, die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), die Bauartgenehmigung bzw. die Herstellerbescheinigung mit.

Wir sind berechtigt, Oldtimerbegutachtung gemäß § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens durchzuführen. Bei positiver Begutachtung erhält der Halter finanzielle Vorteile durch verminderte Unterhaltskosten bei Nutzung eines 07er-Kennzeichens oder des H-Kennzeichens (pauschale Kfz-Steuer).

Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO) sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege-/Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen. Zu den relevanten Hauptbaugruppen eines Oldtimers zählen Aufbau/Karosserie, Rahmen/Fahrwerk, Motor/Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Räder/Reifen, elektrische Anlage und der Fahrzeuginnenraum.

Wir sind dabei in hoheitlichem Auftrag tätig und arbeiten im Namen und für Rechnung der GTÜ. Sie setzen die in § 23 StVZO und der dazu geltenden Richtlinie vorgeschriebenen Bestimmungen um und dienen damit der Verkehrssicherheit.

Wir führen bei gasbetriebenen Fahrzeugen die wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GWP), sowie Gassystemeinbauprüfungen (GSP), Gasanlagenprüfungen (GAP) durch.

Gerne führen wir Untersuchungen nach §§ 41, 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft an Taxen, Mietwagen, Omnibusse und sonstigen Fahrzeugen zur Personenbeförderung durch. Diese Fahrzeuge müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und Untersuchung nach BOKraft. Hierbei hilft Ihnen die Georg Lederer GmbH gerne.

Eine wichtige Prüfleistung ist die Überwachung von Fahrzeugen zum Transport gefährlicher Güter gemäß ADR/GGVSEB (ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße · GGVSEB: Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt). Wir sind ein GTÜ-Partner mit besonderer Qualifikation und dürfen ADR-Zulassungsbescheinigungen ausstellen.

Feinstaub wird überwiegend durch Verbrennungsprozesse von der Industrie, vom Verkehr und von den Haushalten freigesetzt. Er kann in Ballungsgebieten zu gesundheitsschädlichen Konzentrationen führen. Deshalb hat die Bundesregierung entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung von Feinstaubbelastungen durch Kraftfahrzeuge beschlossen. Durch die im Bundesgesetzblatt vom 16. Oktober 2006 veröffentlichte "Verordnung zur Kennzeichnung der Fahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung" (35. BImSchV) können Städte und Gemeinden seit März 2007 Umweltzonen ausweisen und dort Fahrverbote aussprechen. Hiervon sind Millionen Fahrzeuge ohne Feinstaubplakette betroffen.

Dazu zählen alle Fahrzeuge mit der Schadstoffgruppe 1 (Benziner ohne geregelten Katalysator und ältere Dieselfahrzeuge): Diese müssen bei entsprechender Luftbelastung immer "draußen" bleiben und dürfen Umweltzonen generell nicht mehr befahren. Fahrzeuge mit den Schadstoffgruppen 2 - 4 dürfen Umweltzonen nur befahren, wenn sie eine der ausgeschilderten Schadstoffplaketten an der Windschutzscheibe tragen.

Über den Erwerb einer Feinstaubplakette kann der Autofahrer selbst entscheiden. Sie garantiert die freie Fahrt für saubere Autos in Umweltzonen. Die amtlichen "Feinstaubplaketten" können Sie bei uns erhalten.

Sie sind Fahrzeugimporteur, Fahrzeug-Tuner oder Privatperson und benötigen für Ihre Fahrzeuge Gutachten nach §21 StVZO? Die qualifiziert ausgebildeten Unterschriftsberechtigten (USB) der Georg Lederer GmbH erstellen diese Gutachten für Sie.

Nötig ist ein Gutachten nach §21 StVZO beispielsweise in folgenden Fällen:

  • Zur Zulassung bereits im Verkehr befindlicher Importfahrzeuge von außerhalb der EU (wie beispielsweise aus den USA) oder Importfahrzeuge von innerhalb der EU ohne EG-Typgenehmigung oder ABE
  • Zur Erlangung einer Betriebserlaubnis einiger zulassungsfreier Fahrzeuge nach §3 FZV, wie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler und motorisierte Krankenfahrstühle
  • Bei Fahrzeugänderungen beispielsweise durch Fahrzeugteile, die für den Anbau an bestimmten Fahrzeugen nicht genehmigt sind (§19(2) i.V.m.§21 StVZO-sogenannte „Einzelabnahmen“). Diese Gutachten dienen der Wiedererlangung der Betriebserlaubnis.
  • Zur Wiederzulassung von Fahrzeugen, die ohne Fahrzeugdokumente länger als sieben Jahre stillgelegt waren

Unsere Unterschriftsberechtigten führen die geforderten Fahrzeugbegutachtungen und vermitteln ggf. anfallende Laborprüfungen. Kompetente Beratung im Vorfeld, schneller Service und professionelle Begutachtungen zeichnen unsere Unterschriftsberechtigten aus.

nicht-Amtliche Dienstleistungen

Technik braucht Sicherheit - wir bringen Ihr Fahrzeug auf die Straße! Sind Sie Hersteller oder Importeur von Personenwagen, Nutzfahrzeugen, Kraftomnibussen, Zugmaschinen oder Kraftfahrzeuganhängern? Stellen Sie Kraftfahrzeug-Aufbauten oder Kraftfahrzeug-Teile her und benötigen dafür eine entsprechende EG-Typgenehmigung beziehungsweise EG-Betriebserlaubnis? Der GTÜ Technische Dienst hilft Ihnen weiter. In Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner FAKT GmbH. Alles aus einer Hand, kundennah und kompetent. Vom ungebremsten Anhänger bis zum Spezialfahrzeug: Als Unterschriftsberechtigter (USB) der GTÜ berät die Georg Lederer GmbH Sie gerne über die erforderlichen Prüfungen und erstellt Ihnen ggf. ein Gutachten nach Paragraph 13 EG-FGV für ein Gesamtfahrzeug.

Wir liefern Ihnen:

  • Erstellung von Einzelgenehmigungen
  • Teilegutachten
  • Typgenehmigungen

Wir führen Gasanlagenprüfungen an bewohnbaren Freizeitfahrzeugen nach DIN/EN 1949 G607 durch.

Egal ob Sie mit Ihrer Kutsche/Ihrem Planwagen sich selber, andere Personen oder Güter transportieren, egal ob sie privat oder gewerblich unterwegs sind, die Kutsche muss sicher und geprüft sein. Wir sind für die vorgeschriebene jährliche Prüfung ausgebildet und geprüft. Die GTÜ-Kutschenprüfung ist offiziell und in Fachkreisen anerkannt. Geprüft werden Beleuchtung, Bremsen, Fahrgestell und Achsen, Räder und Reifen, Fahrzeugaufbauten, Fahrer- und Fahrgastplätze und Ausstattungen. Wir prüfen Ihre Kutsche/Ihren Planwagen und beraten Sie bei allen Themen rund um die sichere Kutsche.

Durch eine rechtliche Aktualisierung im ADR wurde den Technischen Diensten ermöglicht, die ADR-Zulassungsbescheinigung zu erstellen. Die GTÜ hat im Technischen Dienst die rechtlichen und fachlichen Informationen für dieses Fachgebiet zusammengetragen. In der Grundausbildung zum Unterschriftsberechtigten wird dieses Fachwissen praxisnah vermittelt. Damit ist der Technische Dienst der GTÜ mit seinen Unterschriftsberechtigten in der Lage, ADR-Fahrzeugbauern und ADR-Speditionen diese Dienstleistung anzubieten.

Die Ausstellung der ADR-Zulassungsbescheinigung wird zu Beginn der Transporttätigkeit (vor der Verladung von Gefahrgut) und nach vollständigem Beschriften des Formulars (wenn kein freier Platz mehr vorhanden ist) benötigt.

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Schnaitsee

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