Gutachten

Bei der Georg Lederer GmbH erhalten Sie präzise Gutachten für Fahrzeugbewertung, Rahmen- und Karosserievermessung sowie Schadengutachten und Havarie. Unsere Kfz-Sachverständigen sind im Schadenfall schnell und zuverlässig für Sie da. Sie kümmern sich um die Klärung der Sachlage, sichern Beweise und bewerten Fahrzeuge für Sie. Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Sachverständigenwesen.

Wir erstellen GUTACHTEN für
PKW - LKW - Motorräder - Wohnwagen - Wohnmobile - Fahrräder - Anhänger - Sonderfahrzeuge - landwirtschaftliche Maschinen

SCHADENSGUTACHTEN

Gutachten über Fahrzeugschäden dienen der Beweissicherung, helfen bei der Schadensregulierung und klären Sachverhalte auf. Meistens handelt es sich um Haftpflicht- oder Kaskogutachten. Das Sachverständigenbüro Georg Lederer GmbH ermittelt für Sie nach einem Schaden an einem Fahrzeug die erforderlichen Reparaturkosten sowie - wenn erforderlich - Wiederbeschaffungswert, Restwert und eine eventuelle Wertminderung.

Haftpflicht - Schadensgutachten

Wenn Sie an einem Unfall nicht schuld (Haftpflichtschaden) sind, können Sie Ihren Kfz-Sachverständigen selbst wählen. Dafür trägt die gegnerische Versicherung die Kosten. Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie das Sachverständigen-Büro Georg Lederer GmbH wählen: Herr Georg Lederer ist von der Handwerkskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger.

Kasko - Schadensgutachten

Bei einem selbst verschuldeten Unfall mit einem kaskoversicherten Fahrzeug (Teil- oder Vollkasko), müssen Sie vor der Beauftragung eines Sachverständigen mit Ihrem Versicherer Verbindung aufnehmen, um die Freigabe zur Beauftragung eines Sachverständigen Ihres Vertrauens aus dem Sachverständigenbüro Georg Lederer GmbH zu erreichen.

Wir erstellen für Sie an unserer Prüf- und Schätzstelle Schnaitsee oder auch bei Ihnen vor Ort:

  • Leasing-Bewertungen
  • Allgemeine Fahrzeug-Schätzungen
  • Oldtimer-Bewertungen
  • Oldtimer Kurzbewertungen & Vollgutachten
  • Gutachten für steuerliche & versicherungswirtschaftliche Zwecke

Schnelle und präzise Messung des Rahmens und des Fahrwerks. In der Regel ohne Demontagearbeiten am Fahrzeug. Messungen in nur ca. 20 Minuten inklusive aller Montagearbeiten.

  • Vollautomatische Erfassung der Messpunkte keine manuelle Ablesung, keine Messfehler
  • Messergebnis des Rahmens vollkommen unabhängig vom Zustand der Vordergabel
  • Computergeführter Messablauf, der Anwender folgt den Anweisungen der Software - minimierte Bedienungsfehler
  • Kompletter Datenbestand für alle gängigen Motorräder und sehr viele Roller
  • Integrierte Selbsttests überwachen kontinuierlich das System - es eicht sich quasi bei jedem neuen Messvorgang selbsttätig neu. Justagen o. ä. durch den Anwender sind nicht erforderlich
  • Alle neuen, innovativen BMW-Fahrwerke sind messbar
  • Vermessung der Schwinge, des Heckrahmens, beliebig definierbarer Messpunkte, Verkleidungshalter oder gar Lenker ist möglich
  • Erweiterbar mit dem CMS-System, das alle für den Rennsport relevanten Daten liefert

Wir sind von den SVG (Straßenverkehrsgenossenschaften) und diversen Transportversicherungen anerkannt, um Ladungs- und Transportschäden zu begutachten.

CAR-O-LINER Point X

Viele Schäden an tragenden Teilen einer modernen Karosserie sind durch eine Sichtprüfung nicht erkennbar. So manche Verformung bleibt daher unentdeckt, was zu Nachteilen beim Schadenersatz oder im schlimmsten Fall zu einer unvollständigen Reparatur führen kann. Daher sollte bereits bei der Begutachtung des Schadens eine 3D-Vermessung durchgeführt werden.

Mit dem PointX System kann eine Verformung von tragenden Karosseriebereichen millimetergenau eingemessen werden. Die Messdaten werden per Bluetooth an den Computer übertragen. Die dazugehörige Software vergleicht die Daten mit den Sollwerten. Die Ergebnisse werden in einem Vermessungszertifikat ausgedruckt, das als Nachweis für den entstandenen Schaden dient.

Unfall

gehabt?

  1. Unfallstelle absichern.
  2. Erste Hilfe leisten.
  3. Notruf absetzen (110 oder 112)
  4. Unfallbericht und Beweise
  5. Schadengutachten & Abwicklung

UNSERE HOTLINE:
08074 - 9216

Wichtige Fragen

  • Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall
  • Beweissicherung bei strittigem Unfallhergang
  • Maschinengutachten (Gebrauchtwagenkauf)
  • Fahrzeugbewertungen (Wertgutachten)
  • Oldtimergutachten
  • Unfallrekonstruktion

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGHs die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

Liegt der Schaden für den Laien ersichtlich unter € 700,00 kann die Einschaltung eines Sachverständigen entbehrlich sein. In diesen Fällen zahlt die Versicherung den Gutachter in der Regel nicht.

Der Geschädigte sollte darauf achten, dass der Sachverständige Kfz-Meister oder Diplom-Ingenieur ist und darüber hinaus Mitglied in einem anerkannten Berufsverband wie dem BVSK. Anhaltspunkt für die Qualifikation ist auch die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch eine IHK oder Handwerkskammer. Über den Zentralruf des

BVSK in Berlin kann zudem ein qualifizierter Sachverständiger vor Ort erfragt werden. Über die Geschäftsstelle des Verbandes oder über Ihren BVSK-Sachverständigen vor Ort können überdies Unfallpässe angefordert werden mit wichtigen Hinweisen für das korrekte Verhalten nach dem Unfall. Der Sachverständige in Ihrer Nähe - ONLINE: "Suchen und Finden, BVSK-Sachverständige"
Zentralruf des BVSK: 030/25 37 85-0

Bei Kaskoschäden schickt in der Regel die Versicherung einen eigenen Sachverständigen. Ist man mit der Schadensfeststellung nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit der Anrufung eines sogenannten Sachverständigenverfahrens. In diesem Verfahren beauftragt der Geschädigte einen Sachverständigen seines Vertrauens. Beide Gutachten werden dann von einem Obergutachter bewertet. Einige Rechtschutzversicherer, so z. B. der ADAC-Rechtschutz, übernehmen die im Sachverständigenverfahren anfallenden Kosten.

Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verlässt, erlebt häufig böse Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag später keine beweissichernde Funktion. Zumeist fehlt auch eine Aussage zur Wertminderung. Erst der Sachverständige kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten einfachen Schaden handelte. Häufig sind bei einem vermeintlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt bzw. bei einem auf den ersten Blick sehr erheblichen Schaden können die Reparaturkosten minimal sein. In jedem Fall also geht der Geschädigte bei Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen auf Nummer sicher.

Die BVSK-Kfz-Sachverständigen rechnen überwiegend auf Grundlage der ermittelten Schadenshöhe ab. Die Abrechnung stellt sicher, dass auch bei kleinen Schäden das Gutachten bezahlbar bleibt. So liegt der Preis für ein Schadensgutachten bei einer Schadenshöhe von € 2.300,00 je nach Aufwand und regionalen Gegebenheiten zwischen € 200,00 und € 360,00. Hier sind allerdings sämtliche Nebenkosten (EDV-Kosten, Fahrtkosten, Porto/Telefon ...) enthalten. Der Preis für eine Gebrauchtwagenschätzung liegt zwischen € 50,00 und € 120,00. Wenig Geld im Vergleich zu der Sicherheit, die der Autofahrer durch dieses Gutachten erhält

Das Wichtigste nach einem Unfall ist "Ruhe zu bewahren". Halten Sie einen Unfallpass im Wagen bereit, wo Sie im Fall eines Falles alle Punkte in knapper Form nachlesen können. Lassen Sie sich nicht durch den Unfallgegner, Polizei, Zeugen oder Versicherungen einschüchtern. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens und achten Sie auf Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen.